Kleingartenversicherung

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Versicherungswunsch

Wir garantieren:
14 tägiges Widerrufsrecht ab Zugang des Versicherungsscheines!

34,59 €
brutto / jährlich
Voraussetzungen

Wenn Sie keinem Kleingartenverein angehören, schauen Sie sich bitte unsere Wochenendhausversicherung an.
Oder rufen Sie uns gerne an, falls Sie sich unsicher sind, welche Versicherung für Sie die "Richtige" ist: 025284189797

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Kleingartenversicherung

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Versicherungsunterlagen

Diese Unterlagen dienen ausschließlich Ihrer Information.

Download PDFHinweise/Vertragsgrundlagen, Kundeninformation

Download PDFProduktinformationsblatt, Merkblatt

Download PDFAllgemeine Wohngebäudeversicherung (VGB 88), Allgemeine Hausratversicherung (VHB 92)

Die Beratung wurde - soweit nicht abweichend dokumentiert - interaktiv und eigenverantwortlich im Onlineverfahren durchgeführt. Eine umfassende Gesamtbedarfsanalyse erfolgte nicht, kann jedoch auf ausdrücklichen (gesondert mitzuteilenden Wunsch) persönlich durchgeführt werden.

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Wenn Sie keinem Kleingartenverein angehören, müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen, um den Kleingarten auch ohne Vereinszugehörigkeit zu versichern!

  1. Ihr Garten muss zur Erholung oder Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf dienen und nicht zur erwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung.
  2. Ihr Kleingarten muss in einer Anlage liegen, in der mehrere Einzelgärten (mindestens 10) zusammengefasst sind.
  3. Ihr Kleingarten darf weder Ihnen noch Ihren Haushaltsangehörigen als Hauptwohnsitz dienen. D.h.: Der Kleingarten darf nicht dauerhaft bewohnt sein.
  4. Ihr Kleingarten darf nicht an Ihre Wohnung gebunden sein. D.h.: Ihnen wurde eine Wohnung nur in Verbindung mit dem Kleingarten zugesagt (Wohnungsgarten).
  5. Ihr Kleingarten darf nicht in Verbindung mit einem Arbeitsvertrag stehen. D.h.: dass Ihnen der Garten im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag überlassen wurden.
  6. Es darf vertraglich nicht festgelegt sein, dass Sie nur bestimmte Gartenbauerzeugnisse anbauen dürfen. Auch darf nicht festgelegt sein, dass der Kleingarten nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf.

Voraussetzungen sind erfüllt

Wenn Sie die Vorraussetzungen nicht erfüllen, schauen Sie sich bitte unsere Wochenendhausversicherungen an.

Zur Wochenendhausversicherung

Bauweise:

Holzhaus: Die Umfassungswände bestehen aus Holz oder einer Holzverkleidung.

Massivhaus: Die Umfassungswände bestehen aus feuerbeständigen oder feuerhemmenden Baustoffen (Beton, Stein o.ä).

Gebäudewert:

Neubauwert des Kleingartens inkl. Laube, Schuppen und Gerätehaus.

Tipp: Die gewählte Versicherungssumme ist der Höchstbetrag, der Ihnen nach einem Totalschaden für den Wiederaufbau einer neuen Gartenlaube zur Verfügung stehen würde.

Hausratwert:

Alles, was sich innerhalb des Gebäudes (+ Schuppen und Gerätehaus) befindet, gehört zum Hausrat (z.B. Möbel, Werkzeug, Geschirr usw.). Die gewählte Versicherungssumme ist der Höchstbetrag, der Ihnen nach einem Schadensfall für die Wiederbeschaffung der Gegenstände zur Verfügung steht.

Versicherte Gefahren:

Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sind grundsätzlich versichert! Wir raten generell dazu, auch Sturm/Hagel und Leitungswasser in den Versicherungsschutz einzuschließen.

Gewächshaus:

Möchten Sie die Verglasung eines Gewächshauses in Ihrem Kleingarten gegen Schäden mitversichern?

Solaranlagen:

Solaranlagen im Freien können gegen einfachen Diebstahl, Vandalismus und Glasbruch in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Wählen Sie hier den Wert der Solaranlage (bis 2.000 € möglich).

Gartenmöbel:

Gartenmöbel (z.B. Tische und Stühle) im Freien können gegen Diebstahl versichert werden. Bitte geben Sie den Zeitwert und nicht den Neuwert der Möbel an.

Vandalismusschäden:

Wenn bei einem Einbruch oder Einbruchversuch Schäden am Gebäude entstehen, sind diese bis zum ausgewählten Betrag versichert. Vandalismusschäden am Hausrat sind beitragsfrei bis zum gewählten Hausratwert (s.o.) mitversichert.

Aufräumungs- und Abbruchkosten:

Kosten, die nach einem Schaden für das Aufräumen der Schadenstätte, den Abbruch stehengebliebener Teile, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten entstehen. Oftmals ist der Schutt nach einem Totalschaden dekontaminiert, wodurch sich die Kosten deutlich erhöhen können. Wir empfehlen einen Mindestbetrag von 2.000 €.

Laufzeit:

Legen Sie hier bitte die Laufzeit des Versicherungsvertrages fest. Wir empfehlen Ihnen, einen 3 Jahresvertrag zu wählen, auf den wir 10% Nachlass gewähren (bei Aufgabe / Verkauf Ihres Gartens, können Sie den Vertrag natürlich sofort kündigen).

Zahlungsweise:

Wie möchten Sie den Rechnungsbetrag bezahlen? Wir empfehlen Ihnen die jährlich Zahlungsweise, für diese erhalten Sie 5% Nachlass.

Anrede des Antragstellers

Vorname des Antragstellers

Nachname des Antragstellers

Straße und Hausnummer des Antragstellers

Postleitzahl und Wohnort des Antragstellers

Wohnort des Antragstellers

Geburtsdatum des Antragstellers (TT.MM.JJJJ)

Telefonnummer des Antragstellers (Angabe freiwillig)

E-Mail Adresse des Antragstellers

Name Ihrer Kleingartenanlage, Verein oder Kolonie

Straße und Hausnummer des Kleingartens

Parzellen Nummer des Kleingartens (wenn vorhanden)

Postleitzahl und Ort des Kleingartens

Ort des Kleingartens

Dacheindeckung der Gartenlaube z.B. Ziegel, Dachpappe etc.

Haben Sie bereits woanders versucht, Ihren Kleingarten zu versichern und dieser Antrag wurde abgelehnt?

Besteht oder bestand früher bereits eine Kleingartenversicherung?

Hatten Sie in den letzten 5 Jahren Schäden?

Wie hoch sind die Schäden in den letzten 5 Jahre gewesen?

Wann sind die Schäden entstanden (Datum)?

Was für Schäden waren das (Wasserschaden, Feuerschaden etc.)?

Ab wann soll der Kleingarten / die Laube versichert sein? (TT.MM.JJJJ)?

Soll der Beitrag von Ihrem Konto abgebucht werden, oder möchten Sie den Beitrag überweisen? Bei vierteljährlicher Zahlungsweise können wir als Zahlungsart nur Überweisung anbieten.

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